
Aufgrund der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen sowie der gleichzeitigen Anordnung einer Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV durch die Bayerische Staatsregierung kommt es ab Montag, 27.04.2020 zu diversen Änderungen im Fahrbetrieb der Würzburger Straßenbahnen und Busse.
Regulärer Fahrplan
Aufgrund der teilweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Montag, 27.04.2020 wird von Montag bis Freitag auf den 5 Straßenbahnlinien sowie auf allen städtischen Buslinien der WVV wieder nach dem regulären Fahrplan Montag-Freitag mit Schule gefahren.
Abweichend von dem Regelfahrplan entfallen ab dem 27.04.2020 bis auf Weiteres bei den Straßenbahnen alle Schnellbahnen der Linien 504/505. Damit ist gewährleistet, dass ausschließlich niederflurige Straßenbahnen eingesetzt werden.
Entfallene Fahrten
Auf diesen Buslinien entfallen zudem folgende Fahrten:
- Linie 10: ab „Sanderglacistraße“: 07:07 Uhr, 07:24 Uhr, 07:38 Uhr, 07:53 Uhr ab „Univ. Sportzentrum/“: 07:21 Uhr, 07:38 Uhr, 08:01 Uhr, 08:09 Uhr „Sprachenzentrum“
- Linie 114: ab „Busbahnhof/“: 07:23 Uhr, 07:35 Uhr, 07:39, 07:46 Uhr, 07:50 Uhr „Juliuspromenade“
- Linie 214: ab „FHWS“ 07:51 Uhr
Des Weiteren entfallen vorerst folgende Schulfahrten:
- 07:25 Uhr Busbahnhof – Wittelsbacherplatz
- 07:33 Uhr Reuterstraße – Zollhaus Steinbachtal
- 07:37 Uhr Wittelsbacherplatz – Busbahnhof
- 07:38 Uhr Nikolaus-Fey-Straße – Zollhaus Steinbachtal
- 11:25 Uhr Zollhaus Steinbachtal – Reuterstraße
- 12:22 Uhr Zollhaus Steinbachtal – Zollhaus Steinbachtal
- 12:42 Uhr Königsberger Straße – Busbahnhof
- 13:08 Uhr Zollhaus Steinbachtal – Reuterstraße
- 14:55 Uhr Zollhaus Steinbachtal – Zollhaus Steinbachtal
- 16:07 Uhr Mönchberg-Schule – Busbahnhof
Alle sonstigen Schulfahrten werden ab dem 27.04.2020 wieder durchgeführt.
Besserer Schutz für Fahrgäste
Ab 27.04.2020 gilt in Bayern die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV. Dies gilt auch für Kinder ab dem 7. Lebensjahr. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann auch selbstgenäht oder in Form eines Halstuchs sein. Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, dürfen laut Festlegung der Bayerischen Staatsregierung ab Inkrafttreten der Regelung nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe obliegt jedem einzelnen Fahrgast. Allerdings müssen Fahrgäste nicht befördert werden, wenn die Vorgabe Mund-Nasen-Bedeckung nicht erfüllt ist.
Auch das Fahrpersonal wird mit Mund-Nasen-Masken ausgestattet, die ausschließlich bei Fahrgastkontakt (Hilfe beim Ein- und Ausstieg von Rollstühlen, Türstörungen etc.) zum Einsatz kommen. Während der Fahrt dürfen sie nicht getragen werden.
Haltestellen öffnen automatisch
Um den Kontakt mit Türgriffen und Tastern zu vermeiden, öffnen und schließen die Türen unserer Fahrzeuge – sofern möglich – an jeder Haltestelle automatisch.
Neben dem verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasenschutzes empfiehlt die Würzburger Straßenbahn GmbH Fahrgästen im ÖPNV folgendes Verhalten, um der Corona-Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen:
- Wenn möglich nicht in den Hauptverkehrszeiten zwischen 7 und 9 Uhr fahren.
- Bus und Straßenbahn ohne Fahrrad, E-Scooter etc. nutzen. Dies schafft Platz für andere Fahrgäste.
- Alle Einstiege (ausgenommen vordere Tür beim Omnibus) nutzen und im Fahrzeug gleichmäßig verteilen.
- Auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen achten.
- Erst aussteigen lassen! Nacheinander in Bus & Bahn eintreten.
- Nicht Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der WVV.