
130.000 Euro für Elektromobilität
Grünes Licht für den Ausbau der Elektromobilität in Würzburg und der Region erhielt die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) am 03.08.2017 im Rahmen eines Wirtschaftsempfangs im Würzburger Hofbräukeller. Dort überreichte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt WVV-Geschäftsführer Thomas Schäfer einen Förderbescheid über rund 130.000 Euro für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur an 14 Ladestandorten mit insgesamt 30 Ladepunkten in Würzburg und in weiteren sieben Gemeinden.
Neue Ladepunkte für Würzburg
Als Ladesäulen- Standorte in Würzburg vorgesehen sind Haugerkirchplatz/Haugerpfarrgasse, Juliuspromenade, Planstraße Nord, Bahnhofstraße, Josef-Schneider-Straße und Oberdürrbacher Straße. Darüber hinaus dürfen sich die Umlandgemeinden Zell am Main, Rimpar, Sommerhausen, Randersacker, Margetshöchheim, Höchberg und Rottendorf über E-Ladestationen freuen.
Lob von Verkehrsminister Dobrindt
Verkehrsminister Dobrindt lobte das Engagement der WVV im Hinblick auf den geplanten Ausbau der E-Mobil Ladeinfrastruktur. „Mit unserem Förderbescheid kann die WVV das Angebot für die Ladeinfrastruktur in und um Würzburg ausbauen. Damit trägt die WVV dazu bei, das Vertrauen der Autofahrer zu stärken, jederzeit und überall ihr Fahrzeug laden zu können. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Antriebswende voranzubringen: mehr Mobilität bei weniger Emissionen“, so Dobrindt.
WVV-Geschäftsführer Thomas Schäfer bedankte sich für die zugesagte Förderung der Bundesregierung, die es der WVV möglich macht, eine Vorreiterrolle in Sachen Elektromobilität einzunehmen. „Wir verstoßen damit ein bisschen gegen das Henne-Ei-Prinzip – erst viele Autos oder erst viele Ladesäulen? – nun können wir hier in Vorleistung gehen“, so Schäfer.
Bundesweit 15.000 neue Ladesäulen
Mit dem Bundesprogramm zum Ausbau von Ladeinfrastruktur soll eine flächendeckende Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen aufgebaut werden. Dafür stellt das BMVI von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. In einem ersten Aufruf zwischen 01.03. und 28.04.2017 konnten private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Die Förderung erfolgt anteilig und umfasst neben der Errichtung von Ladesäulen auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der WVV.